15. Weinberglauf
Sonntag, 6. Oktober 2024, Start 11 Uhr
Weinhof Zimmermann, Mitterwurzergasse 20
Teilnahmebedingungen
Es kann jeder am Neustifter Weinberglauf 2024 mitmachen, der die Haftungsbedingungen durch seine Internetanmeldung, oder vor Ort durch eine Unterschrift bestätigt!
Weiters sind die markierte Streckenführung, die Laufkategorien und die Anweisungen des Veranstalters und der Streckenposten einzuhalten. Wer die Strecke abkürzt, oder wer ohne es anzugeben die
angemeldete Laufkategorie vor oder während der Veranstaltung wechselt, wird disqualifiziert und nicht gewertet!
Zeitnehmung
Es funktionieren nur die Chips der Zeitnehmung vor Ort. Eigene Chips sind nicht einsetzbar! Der Chip ist laut Anweisung der Zeitnehmung am Handgelenk zu befestigen und nach Zielankunft sofort
wieder abzugeben (sonst fallen € 50,-- Chip-Ersatzkosten an!!!).
Tritt ein angemeldeter Teilnehmer - aus welchen Gründen auch immer - nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Ebenso, wenn die Veranstaltung wetterbedingt
nicht stattfindet!
Angaben ohne Gewähr!
Die Neustifter Weinberglauf-Organisation bemüht sich, auf ihrer Website vollständige und richtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Es werden jedoch keine Haftung oder Garantie
für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website publizierten Informationen übernommen.
Haftung – eigene Verantwortung
Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung
beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Jede/r Teilnehmer/In ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt
ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er/sie auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Er/Sie wird keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter bzw.
sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen stellen.
Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und damit Organisationsvorschriften sowie eventuelle Änderungen anerkannt.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Gerichtsstand Wien. Änderungen vorbehalten.